Im gewöhnlichen Geschäftsverkehr aber auch in den außergewöhnlichen Lebenssituationen gibt es viele Anlässe, weshalb Sie ein Gutachten von einem qualifizierten Sachverständigen erstellen lassen sollten.
Gutachten
Je nach Bedarf des Auftraggebers (Kosten und Nutzen) gibt es:
Kurzgutachten
Privatgutachten
Gerichtsgutachten
Wann und wofür benötigen Sie ein Gutachten?
- Kauf bzw. Verkauf
- Verkauf aus Notlage
- Zwangsversteigerung
- Vermögensübertragung im Rahmen einer Erbauseinandersetzung
- Scheidung
- Schenkung
- Vermögensaufteilung
- Steuerliche Bedarfsbewertung
- Bewertung von Rechten u. Belastungen
- unbebaute Grundstücke
- bebaute Grundstücke
- Gewerbeimmobilien
- Wohn- und Teileigentum
- Erbbaurechte
- Wohn- u. Nießbrauchrechte
- Stellungnahme zu Gutachten
- Gutachtenprüfung
- Ankaufsberatung
Als Mitglied im Verband freier Bau-und Bodensachverständiger (fVB) e.V. für Immobilienbewertung erstellen und prüfen wir für Sie Verkehrswertgutachten in Hamburg und Umgebung im Sinne des § 194 BauGB.
Wir ermitteln unabhängig und fair den Marktwert Ihrer Immobilie.
Der Immobilienbewertungsgutachter von Ev-Ora erstellt professionelle Immobiliengutachten, die bei Gerichten und Behörden anerkannt sind.
Die Gutachten werden unter Berücksichtigung, der gesetzlichen Vorgaben, des Baugesetzbuches (BauGB) sowie der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWerV), marktkonform angefertigt.
Selbstverständlich erstellen wir Ihnen auch Kurzgutachten für private Zwecke aus. Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich bei inhaltlichen und rechtlichen Fragestellungen zu Ihrer Immobilie.
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme. Fordern Sie kostenlos und unverbindliche Informationen oder ein Angebot an.
Arbeitsschwerpunkte
Neutrale Kaufberatung und Erstellung von Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB, Immobilienbewertung, Kurzgutachten, Hauskaufberatung, Verkaufsberatung, im Großraum Hamburg durch verbandsangehörigen Sachverständigen..

Auftrag
Für die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens werden folgende Unterlagen benötigt, die dem Sachverständigenbüro bei Auftragserteilung zur Verfügung gestellt werden sollten.
- aktueller Grundbuchauszug
- Auszug aus dem Liegenschaftskataster
- aktuelle Bescheinigung über Anliegerbeiträge
- Berechnung der Wohn- u. Nutzfläche
- Berechnung des Bruttorauminhaltes
- Bauunterlagen des Gebäudes (Grundrisse, Schnitte, Ansichten)
- Kopie der Mietverträge sowie aktuelle Mietaufstellung (bei Vermieteten Objekten)
- Kopie der Teilungserklärung (bei wohn- und Teileigentum)
- Unterlagen zur Höhe der gemeinschaftlichen Instandhaltungsrücklage
- Kopien der letzten drei Protokolle der WEG- Versammlungen
Wir helfen Ihnen weiter!!!
Wir helfen Ihnen, wenn die vorgenannten Unterlagen nicht vorliegen und fordern diese bei den zuständigen Behörden für Sie an.

Kosten
Je nach Immobilie und Arbeitsaufwand kostet ein Gutachten einige hundert Euro. Sie errechnet sich am Wert der Immobilie und beginnt bei 225 Euro für eine Immobilie bis knapp 25.500 Euro und endet bei einem Honorar in Höhe von über 23.000 Euro für eine Immobilie im Wert von über 25 Millionen Euro.
In der Regel wird gemäß § 9 Abs.1 JVEG nach Stunden abgerechnet.
Selbstverständlich können auch Festpreise vereinbart werden.
Zur meiner Person:
Als Spezialist für die Immobilienbewertung und Vermarktung
Ich bin Ali Abolhassani der Inhaber und Geschäftsführer des Sachverständigen-Büros Ev-Ora. Ich bin Diplombetriebswirt und geprüfter Immobilen-Sachverständiger durch den Verband freier Bau-und Bodensachverständiger e.V.
Ich habe 2002 das BWL-Studium an der Hochschule für Wirtschaft und Politik (HWP-Hamburg), welche später an die Universität Hamburg integriert wurde abgeschossen.
Unmittelbar nach dem Studium könnte ich meine erworbenes Fachwissen in dem Immobilien-Segment anwenden und um wertvolle Erfahrungen ergänzen und sogar ausbauen.
Ich habe mehrjähriger Immobilienerfahrung und stehe Ihnen als Verbandsangehöriger Sachverständiger mit Unterstützung meines Verbands (VfB) in allen Fragen rund um Ihrer Immobilie zur Verfügung. Mit meinem Fachwissen kann ich Ihnen in folgenden Situationen sehr gern behilflich sein.
- Scheidungsfragen,
- Erbauseinandersetzungen
- Zwangsversteigerung
- Veräußerungen unter nahen Angehörigen und Verwandten
- Vermögensübertragungen
- Spekulationsgeschäfte mit Grundstücken
- Arrondierungsüberlegungen
- Und selbstverständlich auch in den gewöhnlichen Geschäftsverkehr mit Ermittlung der Wert Ihrer Immobile zur Vorlage bei den Behörden und Gerichten.

Wir helfen Ihnen weiter!!!
Wir helfen Ihnen, wenn die vorgenannten Unterlagen nicht vorliegen und fordern diese bei den zuständigen Behörden für Sie an.